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Beschäftigungsmöglichkeiten / Studium

Dürfen Flüchtlinge ein Praktikum machen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ableistung eines Praktikums gestattet. Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit dem FD 202.

Sind Flüchtlinge während des Praktikums versichert?

Ja, sie sind wie alle anderen Praktikanten auch in der Unfallversicherung über die entsprechende Berufsgenossenschaft des Betriebes versichert. Entgeltliche Praktika werden automatisch über die Lohnsumme, die der Arbeitgeber dem Unfallversicherungsträger am Ende des Jahres für das Unternehmen mitteilen muss, gemeldet.
Ob unentgeltliche Praktikanten gemeldet werden müssen, erfährt der Arbeitgeber bei seiner Unfallversicherung.

Ab wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen Flüchtlinge arbeiten?

In den ersten drei Monaten im Bundesgebiet gilt ein Beschäftigungsverbot. Danach gelten folgende Regelungen:

ab dem 4. Monat:

Beschäftigung ohne Vorrangprüfung bei
- Hochqualifizierten (§ 2 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung)
- Ausbildungsberuf (§ 6 Beschäftigungsverordnung)
- praktischer Tätigkeit als Voraussetzung für qualifizierte Beschäftigung

Für sonstige Tätigkeiten ist eine Beschäftigungserlaubnis mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit(mit Vorrangprüfung)möglich.

ab dem 16. Monat:

Eine Beschäftigungserlaubnis ist mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (ohne Vorrangprüfung) möglich.

ab vier Jahren Aufenthalt:

Eine Beschäftigung ist generell zugelassen, eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.

Gibt es Hochschulzugänge bzw. Studiumsmöglichkeiten für Flüchtlinge?

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat umfassende Informationen rund um die Hochschulzugänge für Flüchtlinge in Niedersachsen zusammengestellt.

Damit möchte das MWK für Flüchtlinge die vielfältigen Wege in ein Hochschulstudium aufzeigen. Die unterschiedlichen Lebenslagen dieser Personengruppe werden dabei berücksichtigt.

Die Informationen sind hier erhältlich.

Auch die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) unterstützt Geflüchtete bei Fragen zum Start oder zur Weiterführung eines Studiums, bei der Anrechnung von bisherigen Studienleistungen und weiteren Angelegenheiten eines Studiums. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

09.09.2015