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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wo finde ich die Liste, in der ich mich eintragen kann, wenn ich mich als Gastfamilie oder Vormund engagieren möchte ?

Aus Datenschutzgründen wird die Liste nicht im Internet veröffentlicht. Als Beteiligte werden Sie es sicher begrüßen, wenn wir mit Ihren persönlichen Daten sensibel umgehen.
Wenn Sie einem jungen Flüchtling eine Gastfamilie bieten möchten, schreiben Sie bitte eine Mail an Alexandra.Crisand@landkreishildesheim.de.  Wenn Sie einen jungen Flüchtling als Vormund bei rechtlichen Fragen beraten möchten, schicke Sie bitte eine Mail an vormundschaften@landkreishildesheim.de oder rufen Sie unter 05121-309 4777 an.

Was passiert, wenn ich mich melde?

Zuerst erhalten Sie ein Anschreiben mit allen Informationen und der weiteren Vorgehensweise von uns.
Anschließend setzen wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung und werden ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch klären.
In der Zwischenzeit wird Sie die Internetseite www.willkommenhier.de über die Thematik auf dem Laufenden halten.

Wie werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut?

Bei neu angekommenen, nicht von Erwachsenen begleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird zunächst der Hintergrund des Aufenthaltes und die derzeitige Lebenssituation geklärt. Die Minderjährigen werden dabei in Obhut genommen. In einzelnen Fällen wird die Vormundschaft geführt oder es werden Privatvormünder beraten. Eine mögliche Aufnahme bei Privatpersonen wird abgeklärt. Gegebenenfalls werden Maßnahmen der Erziehungshilfe eingeleitet.

Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu finden:
Ablauf und Hintergründe des Asylverfahrens
Europäischer Kontext
Flüchtlingsschutz

Was geschieht mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen?

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind durch das örtlich zuständige Jugendamt in Obhut zu nehmen. Das heißt, sie werden in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in geeigneten Pflegefamilien untergebracht. Sofern eine Unterbringung bei Verwandten möglich ist, erfolgt diese.
Gleichzeitig mit den Inobhutnahmen ist das Familiengericht darüber zu informieren, dass sich ein Minderjähriger ohne Sorgeberechtigten in Deutschland aufhält mit dem Ziel, dass ein Vormund bestellt wird. Ferner ist der Minderjährige kurzfristig einem Arzt vorzustellen, um den Gesundheitszustand des Minderjährigen zu überprüfen.

Welche Unterstützung gibt es von Seiten des Jugendamtes?

Herr Thomas Barth wird für alle mit der Vormundschaft in Zusammenhang stehenden Fragen zur Verfügung stehen sowie das Verfahren bis zur "Bestallung" -so die formale Bezeichnung-  durch das Amtsgericht Hildesheim begleiten.

Bei den Gastfamilien in Form von Inobhutnahme gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Vormund des Flüchtlings sowie dem Clearingteam, welches Unterstützung bei der Suche nach Sprachkursen bietet. Das Clearing-Team beinhaltet außerdem einen Dolmetscher.
Während des Aufenthalts des Kindes (oder vorher) besuchen Sie einen Kurs, der Sie auf Ihre Aufgabe vorbereitet und in dem Sie sich mit anderen Gastfamilien austauschen können.
Bei den Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege arbeiten Sie ebenfalls eng mit dem Vormund des Kindes sowie dem Pflegekinderdienst des Jugendamtes zusammen. Auch hier besuchen Sie einen Vorbereitungskurs.
In Krisensituationen ist das PKD-Team, der Vormund oder außerhalb der Öffnungszeiten der Bereitschaftsnotdienst des Jugendamtes an Ihrer Seite.

Bei den Gastfamilien in Form von Inobhutnahme werden die Kosten für den Sachaufwand (ca. 676 €) übernommen. Bei Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege werden neben den Kosten für den Sachaufwand auch die Kosten für Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen übernommen (676 € + 237 €; vgl. § 39 Abs. 1 SGB VIII). Der benannte Unterhalt ist gestaffelt nach dem Alter des Kindes.

Häufig gestellte Fragen und deren Antworten zu Vormundschaften finden Sie hier.

Wie lange bleiben die Gastkinder?

Je nachdem für welches „Modell“ Sie sich entscheiden, bleiben die Kinder zwischen 3 Monaten und mehreren Jahren

Was passiert, wenn die Gasteltern im Nachhinein feststellen, der Aufgabe nicht gewachsen zu sein?

Das sollte natürlich im Idealfall nicht passieren, jedoch wird dann schnellstmöglich versucht, eine gute Lösung für das Kind/ den Jugendlichen zu finden.

Gibt es auch Mädchen/ junge Frauen die eine Bleibe suchen?

Derzeit befinden sich nur wenige Mädchen/ junge Frauen unter den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die zahlenmäßig stärkste Gruppe unter den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) sind Jungen im Alter von 16 und 17 Jahren.

Wo finde ich weitere Informationen ?

Auf der Seite www.b-umf.de informiert der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (B-UMF) über die Rechte von jugendlichen Flüchtlingen.

Außerdem können Sie hier einen Flyer mit Antworten zu häufig gestellten Fragen downloaden.