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Rechtliches

Rechtliche Grundlagen des Asylverfahrens

Über die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Dort erhalten Sie zum Beispiel Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, das Aufnahmeverfahren syrischer Flüchtlinge und vieles mehr.

Sind Ehrenamtliche versichert ?

Was ist eigentlich, wenn ich mich bei meiner ehrenamtlichen Arbeit verletze oder etwas beschädige ?

Wenn sich Ehrenamtliche privat selbst gegen Unfälle und Haftpflichtverletzungen versichert haben, besteht meist kein Grund zur Sorge, da diese Versicherungen oft auch für Versicherungsfälle bei ehrenamtlicher Arbeit gilt. Auch bei allen Aktiven, die auf Grund von öffentlichen Aufgaben ehrenamtlich arbeiten, besteht ausreichender Versicherungsschutz. Schwieriger liegt der Fall aber immer dann, wenn privater oder öffentlicher Versicherungsschutz nicht greift. Deshalb hat die Niedersächsische Landesregierung mit den VGH Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen. Durch die sind die Niedersachsen in der Freizeit bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement gegen Unfälle versichert und genießen auch einen Haftpflichtversicherungsschutz.

Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig. Gleiches gilt für den Unfallversicherungsschutz.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Freiwilligenservers Niedersachsen.

Die "VGH Versicherungen" gibt Auskünfte zum erweiterten Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Rufnummer 0511 – 3 62 25 66. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die VGH, die nach Prüfung des Schadenfalles und bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen die Schadensregulierung abwickeln wird (VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover).