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Sonstiges

Wie ist die GEZ geregelt?

Der Asylbewerber kann sich von den GEZ Gebühren befreien lassen. Die Befreiung muss er selbst bei der GEZ beantragen, dabei muss er den Leistungsbescheid über die Leistungen nach dem AsylbLG, den er vom Landkreis erhalten hat beifügen.

Wovon leben die Flüchtlinge?

Sie erhalten Geld- und Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen entsprechen denen in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).

Warum haben die meisten Flüchtlinge gleich ein Handy, wenn sie in den Landkreis kommen? Haben sie das selbst gekauft oder wird es gestellt? Wer zahlt die laufenden Gebühren?

Das Handy bringen die Flüchtlinge selber mit oder haben es hier bereits erworben. Der Landkreis zahlt weder das Handy noch die laufenden Gebühren. Die Flüchtlinge nutzen das Handy häufig, um mit ihren Familien im Kontakt zu bleiben.

Gibt es Möglichkeiten, mich als Ehrenamtlicher für die Betreuungsarbeit mit Flüchtlingen zu qualifizieren?

Ja. Es werden auch in 2015 weitere Qualifizierungslehrgänge zum Integrationslotsen/Asylbegleiter/-in angeboten. Termine werden über die Presse bekanntgegeben.

Außerdem können Sie sich gern bei dem Runden Tisch in Ihrer Gemeinde engagieren. 

Werden Fahrtkosten zur Behörde nach Hildesheim oder zum Sprachkurs nach Hildesheim erstattet?

Nein, in den monatlichen Regelsätzen sind feste Sätze für die Mobilität enthalten, darüber hinaus können keine Fahrtkosten erstattet werden, ansonsten entstünde eine Ungleichbehandlung mit den Leistungsberechtigten nach dem SGB II.

Können Flüchtlinge ein Bankkonto einrichten?

Ja! Es ist inzwischen möglich bei der örtlichen Sparkasse ein Konto einzurichten. Die Ausweispapiere müssen vorgelegt werden, evtl. auch der Leistungsbescheid über Leistungen nach dem AsylbLG. Die monatlich anfallenden Gebühren müssen vom Flüchtling gezahlt werden, da aber die Fahrtkosten zur Barauszahlung entfallen, ist es eine sinnvolle Sache. Auf Antrag kann ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden, hier für entstehen keine Mehrkosten.