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Kindertagesbetreuung

Die Kindertagesbetreuung übernehmen im Landkreis Hildesheim die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in ihrem jeweiligen Gebiet.

Kindertagesbetreuung umfasst folgende Angebote:

  • Kindertagespflegepersonen („Tagesmütter /-väter“) (Gruppen mit 5 Kindern)
    • vorrangig für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahre und teilw. Schulkinder
  • Kinderkrippen (Gruppen mit 15 Kindern)
    • Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahre
  • Kindergärten (Gruppen mit 25 Kindern)
    • Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung
  • Kinderhorte (Gruppen mit 20 Kindern)
    • Kinder im Alter von der Einschulung bis 14 Jahre

Die Beantragung eines Betreuungsplatzes, die Platzvergabe sowie die Erhebung der Elternbeiträge erfolgen durch das Familien- und Kinderservicebüro Ihrer jeweiligen Wohnortkommune. Die dortigen Ansprechpartner*innen finden Sie unter dem diesem Link.

Der Landkreis Hildesheim fördert die Schaffung bzw. den Erhalt von Plätzen von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderspielkreisen und Kinderhorten. Er trägt grundsätzlich 55 Prozent von dem Anteil der zuwendungsfähigen Kosten, der nach Abzug aller sonstigen Fördermitteln verbleibt.

Bei vom Land nicht geförderten Ersatzbauten trägt er grundsätzlich 57,5 Prozent von dem Anteil der zuwendungsfähigen Kosten, der nach Abzug aller Drittmittel verbleibt.

Anträge können von den Kommunen und freien Trägern bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr gestellt werden. Diese Antragsvordrucke und Anlagen sind erforderlich:

Antragsvordruck

Kostenschätzung

Kostenfeststellung

Kostenfeststellung - Muster

Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben


Kita-Bedarfsplanung 2023

Im kommenden Jugendhilfeausschuss (28. Februar) wird die Kita-Bedarfsplanung für 2023 der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Tabellle zur Kita-Bedarfsplanung sowie in den Erläuterungen zur Kita-Bedarfsplanung finden Sie weitere Informationen.