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Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 408 in der Ortsdurchfahrt Wettensen (Stadt Alfeld)

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, die Kreisstraße 408 in der Ortsdurchfahrt Wettensen auszubauen.

Die Kreisstraße 408 beginnt in der OD Alfeld an der L 485, verläuft in nördliche Richtung durch die Stadt Alfeld, die Ortsteile Eimsen und Wettensen und endet in der OD Brüggen (SG Leinebergland) an der L 480. Sie stellt somit die direkte Verbindung östlich der Leine zwischen den Mittelzentren Alfeld und Gronau und deren Ortsteile dar.

Die Planung sieht den Ausbau der Fahrbahn und der Gehweganlagen in der OD Wettensen vor. In diesem Zuge wird die unzureichend ausgebaute Bushaltestelle auf die aktuellen Erfordernisse umgestaltet sowie eine Querungshilfe eingeplant.

Die Länge der Baustrecke beträgt 0,320 km. Die Fahrbahn erhält eine Regelbreite von 6,00 m einschließlich der westlichen Bordrinne und zuzüglich abschnittsweiser Bord- oder Muldenrinnen auf der Ostseite.

Bedingt durch die einseitige, teilweise sehr schmale Gehweganlage und die überdurchschnittlich breite Fahrbahn der K 408 entsprechen die aktuellen Verkehrsverhältnisse nicht den heutigen Anforderungen. Durch die Verbreiterung der Gehweganlage, die geringe Fahrbahnbreite und den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen verbessern sich die Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich und es wird dem regelmäßig steigenden Verkehrsaufkommen Rechnung getragen.

Bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vom Landkreis Hildesheim vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der OD Wettensen wird nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit §§ 72 — 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Stadt Alfeld wird die Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben.

Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3 in Hildesheim, eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren erhalten Sie hier.